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Küste oder Strand, das ist die Frage?
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Kapitän Metaxa
Küste oder Strand, das ist die Frage?
Hi Fans!
Bin heute bei einem Prüfermeeting gewesen, da wurde unter anderem der Fahrtbereich 2 angesprochen. Das sind 20 Sm vor die Küste. Aber was ist Küste? Beim Festland ist das ganz klar, aber bei einer Insel? Meiner Meinung nach hat eine Insel ein Ufer oder einen Strand aber keine Küste. Wenn ich also eine Fahrlizenz für 20 Sm habe darf ich dann 20 Sm von der äußersten vorgelagerten Insel rechnen oder vom Festland. Für genauere Definition wäre ich sehr dankbar.
Cpt.Metaxa
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kaphornier
Gut aufgepasst, Kapitän!

Auch für mich ist diese Frage gestern offen geblieben.
Der Gesetzgeber hat nur beim FB 1 definiert, wie der Bereich von drei Seemeilen "gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln" auszulegen ist.

Anhand des folgendes Beispieles:

Mehrere der Küste vorgelagerte Inseln erstecken sich insgesamt in einem Abstand von 18 sm ins offene Meer. Der FB 1-Inhaber dürfte sich nun insgesamt 21 sm von der Küste entfernt bewegen.
Der Inhaber eines FB 2 darf lt. Definition aber nur 20 sm von der Küste entfernt navigieren.


sei aufgezeigt, dass hier - infolge einer versuchten Präzisierung des FB 1 - die Fahrtbereiche 2 und 3 eine Schlechterstellung erfahren haben.
Leider steht beides in der PRO sowie in den Verordnungen, sodass mit einer schnellen Änderung nicht zu rechnen sein wird.

Diese Juristen *wütend* = Wütender Smilie

Hätte man doch uns Praktiker gefragt*lol* = Lachender Smilie
_________________________
I sag gar nix.
Dös wird man doch noch sagen dürfen!
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HOOKIPA
Habt ihr Prüfer keine anderen Sorgen als m.E. unlogische Fragen zu diskutieren?

FB 2 hat doch was mit küsten = landbezogener Navigation wie Peilung, Standortberechnung usw. zu tun, ganz egal, ob Land gleich Festland oder Insel.

Wenn du die 20nm von der Festlandküste rechnest, bist mit einer Ansteuerung von zB. Keffalinia, Zakynthos zumindest an der W-Küste schon außerhalb des Fahrtbereiches. Wie ist das dann in der Aegaeis, hättest mit Fahrtbereich 2 keine Chance. Na und Korsika, Sardinien (Costa smeralda), Balearen, Sizilien sind doch auch Inseln !

Allen verunsicherten Prüfern noch schönen Adventsonntag wünscht euch HOOKIPA
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kaphornier
Zitat von HOOKIPA:

Allen verunsicherten Prüfern noch schönen Adventsonntag wünscht euch HOOKIPA


Vielen Dank für die Wünsche und die Aufklärung, dass Sizilien und die Balearen Inseln sind.

Die Thematik war aber eine ganz Andere.
Aber belassen wir's dabei.

Ebenfalls noch einen schönen 1. Advent.
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I sag gar nix.
Dös wird man doch noch sagen dürfen!
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HOOKIPA
Lieber Kaphornier

Wie du aus dem zeitlichen Ablauf unserer Postings ersiehst, haben wir glz. geschrieben und ich noch nicht deine Erklärung des wahren Problems gelesen.

Also habe ich lediglich ironisch das von Cpt. Metaxa angesprochene Problem kommentiert und wollte dich als Prüfer keinesfalls belehren.

Wie so oft liegt das Problem im Unvermögen der Juristen, fehlerhafte Details in Gesetzestexten in vernünftigem Zeitrahmen zu korrigieren.

Also frei nach Max P. "samma wieder guat"

LG HOOKIPA
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kaphornier
Hallo Hookipa,

den Vorschlag nehm ich gerne an.

LG
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I sag gar nix.
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Kapitän Metaxa
Hi Fans!
So hab ich mir die Diskusion aber nichtvorgestellt. Ich wollte nur eure Meinung zu dieser Sache hören. Es geht dabei hauptsächlich um die Frage: Steigt eine Versicherung aus wenn ich mit dem BFA-FB II ausserhalb einer 25 SM vorgelagerten Insel herumfahre oder nicht.
Ich machs sowieso, aber ich werde auch immer wieder befragt. Also was sagt ihr dazu- oder sollen wir einen Versicherungs-Sachverständigen damit befragen?
Cpt.Metaxa
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