Revier | 13.02.2012 - 08:55:01
Eigner von Yachten in Kroatien müssen sich an neue Zollgesetze gewöhnen. Nach 18 Monaten müssen Boote von nichtkroatischen Eignern wieder beim Zoll angemeldet werden.
Im Zusammenhang mit dem angestrebten EU-Beitritt von Kroatien steigern kroatische Zollbeamte die Überprüfung von Yachten, die sich vorübergehend in Kroatien befinden. Schiffe können nach einer Anmeldung in Kroatien zollfrei eingeführt werden, wenn man dem Zollbeamten die üblichen Dokumente wie Seebrief, Bestandsliste des Inventars usw. vorlegt, das Boot wird von den Mitarbeitern der Marina, in der das Schiff angemeldet wird, bei der zuständigen Zollbehörde gemeldet. Nun schreibt das kroatische Zollgesetz vor, dass die Nutzung
einer ausländischen Yacht auf 18 Monate begrenzt ist. Wenn der Eigentümer sein Schiff in einer Marina, die als Zolllager eigetragen ist, überwintern will, kann der Zeitraum von 18 auf maximal 24 Monate ausdehnt werden. Nach Ablauf dieser Frist muß das Schiff Kroatien verlassen, oder die Zollgebühr bezahlt werden. Die Yacht kann aber am selben Tag erneut eingeführt werden, womit die 18 bzw. 24 Monate dauernde Aufenthaltsfrist von neuem beginnt. Obwohl laut Zollbehörden keine Bestrafung bei Überschreitung der Fristen vorgesehen ist, wurden die Marinas dazu aufgefordert, sich genau an die neuen Zollbestimmungen zu halten.
Quelle Wirtschaftskammer Österreich
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