Service | 03.05.2012 - 02:00:20
SeaHelp informiert, dass Skippern mit einem festen Liegeplatz in Kroatien künftig Schwierigkeiten bis hin zur Beschlagnahme ihres Bootes drohen, wenn sie die geltenden Zollvorschriften nicht strikt beachten.
SeaHelp, der Pannendienst der Adria teilt mit, dass im Vorfeld des bevorstehenden EU-Beitritts von Kroatien die EU-Behörden auf die strikte Umsetzung der, bereits bestehenden Verordnungen bestehen. Da der kroatische Zoll quasi keinen Ermessensspielraum bei der Umsetzung der entsprechenden Verordnung hat, wurde in Süddalmatien bereits eine Yacht beschlagnahmt, deren Eigner kaum eine Chance hat, sich im nachhinein gegen diese Maßnahme zu wehren.
Das kroatische Zollgesetz schreibt, im Einklang mit den europaweit geltenden EU-Bestimmungen vor, dass die vorübergehende Einfuhr und Nutzung von Booten in Kroatien für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Kroatien erlaubt ist. In Ausnahmefällen, wenn die Marina als Zolllager des Typs E registriert ist, verlängert sich die Frist auf 24 Monate. Hat die Yacht danach Kroatien nicht mindestens einmal offiziell verlassen, beginnt die Zollpflicht in Kroatien.
„Vielen Skippern, deren Boote dauerhaft in Kroatien liegen, ist dieser Umstand gänzlich unbekannt. Doch nach SeaHelp-Recherchen gibt es diese Verordnung schon seit einigen Jahren, nur wurde sie bisher nicht entsprechend umgesetzt. Durch den bevorstehenden EU-Beitritt fordern die Behörden in Brüssel jedoch eine Angleichung der kroatischen Gesetze an die EU-Gesetzgebung und genau dazu zählen auch die Zollvorschriften, die die zollrechtliche Behandlung ausländischer Boote und Yachten regeln. Entgehen kann man dem nur, wenn das Schiff zumindest einmal innerhalb der 18 Monate Kroatien verlassen hat und man die entsprechenden Zoll-Unterlagen sorgfältig aufbewahrt hat, lässt man die Frist von 18 Monaten verstreichen, kann es sein, dass ohne weitere Aufforderung die Beschlagnahme droht. Und dann wird es teuer. Zoll, Strafzoll und die zu erhebende kroatische Mehrwertsteuer können schon mal leicht den Wert der Yacht überschreiten, zumal der festgelegt wird auf den Tag der Einfuhr, auch wenn der schon einige Jahre zurück liegt.“ teilt SeaHelp-Chef Wolfgang Dauser mit.
SeaHelp rät deshalb, die Yacht innerhalb von 18 Monaten einmal offiziell über einen „Port of Entry“ auszuklarieren und mit dem Boot die 12-Meilenzone zu verlassen. Es reicht aus, danach umgehend auf direktem Weg wieder einzuklarieren, um der entsprechenden Zollverordnung Genüge zu leisten. Die Frist beginnt dann, von neuem zu laufen, Besitzer von Trailerbooten haben die Möglichkeit, mit dem Boot auf dem Trailer Kroatien zu verlassen und danach umgehend wieder zurückzukehren. Auch diesen Vorgang sollte man sich von der entsprechenden Zollstation an der Grenze bestätigen lassen.
Die Regelung ist unabhängig von der generellen steuer- und zollrechtlichen Behandlung von Booten in Kroatien, im Vorfeld des geplanten EU-Beitritts Kroatiens gibt es hier derzeit noch keine abschließende Regelung.
Quelle Wolfgang Kröger www.sea-help.eu
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